Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus abgegebenen Garantien unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für die vermittelten Leistungen selbst haften wir nicht. Das gilt für die Ausführung der Arbeiten, dabei entstandene Schäden, Verzug und alle sonstigen Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und ausführender Person.